Teilnahmebedingungen
für das Gewinnspiel «Gewinnen Sie VELUX Produkte für Ihr Dachfensterprojekt»1. Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die VELUX Österreich GmbH, Veluxstraße 1, 2120 Wolkersdorf, (nachfolgend: «Veranstalter», «VELUX»). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die mindestens 18 Jahre alt und Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG sind und Eigentümer der Immobilie sind, in der die zu gewinnenden VELUX Produkte eingebaut werden sollen («Teilnehmer»).
2.2. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.
2.3. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Registrierung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Registrierungen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
2.4. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, bei:
2.4.1. Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
2.4.2. Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
2.4.3. Unlauterem Handeln oder
2.4.4. Falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
2.5. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn durch VELUX bei Hervorkommen eines zum Ausschluss führenden berechtigten Grundes nachträglich aberkannt werden.
2.6. VELUX akzeptiert keine Registrierungen von Dritten, organisierten Gruppen oder solche, die automatisch vom Computer generiert sind. Unvollständige oder offensichtlich falsche Registrierungen werden nicht akzeptiert.
3. Teilnahme
3.1. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sich Teilnehmer registrieren. Dafür müssen die Teilnehmer das Online-Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über das Online-Teilnahmeformular unter www.velux.at/gewinn2024.
3.2 Für eine gültige Registrierung ist die Angabe folgender Informationen erforderlich: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer, Projektart, Projektzeitplan, Informationen dazu, was der Einbau der VELUX Fenster im eigenen Zuhause positiv bewirken soll.
3.3 Die Registrierung für das Gewinnspiel ist möglich vom 04. November 2024 bis zum 30. November 2024.
3.4 Die Bestellung der Produkte ist bis zum 31. August 2025 möglich, der Einbau muss bis zum 30. November 2025 abgeschlossen sein (vgl. Regelungen unter Ziffer 4.)
3.5 Vertragsbestandteil der Teilnahme am Gewinnspiel ist die Bekanntgabe der Gewinner mit Vornamen und Wohnort auf der VELUX Website, per E-Mail sowie auf Social-Media-Kanälen. Die Bekanntgabe erfolgt aus Transparenzgründen.
4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
4.1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost der Veranstalter VELUX Produkte im Wert von bis zu 10.000 € (inkl. MwSt.), für den Einbau in der Immobilie (Wohnung oder Haus) des Gewinners.
4.2. Produkte von Vario By VELUX (www.vario.velux.com) sind ausgeschlossen.
4.3. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Der Gewinner wird anschließend vom Veranstalter per Telefon oder E-Mail kontaktiert.
4.4. Bei der Verlosung werden ausschließlich teilnahmeberechtigte Teilnehmer berücksichtigt.
4.5. Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung per E-Mail oder Telefon innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nicht beim Veranstalter zurück, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.
4.6. Die Produkte müssen vom Gewinner bis spätestens 31. August 2025 direkt bei der VELUX Österreich GmbH bestellt werden. Ein Kontakt wird dem Gewinner nach Gewinn mitgeteilt. Werden die Produkte nicht binnen der genannten Frist bestellt, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.
4.7. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, einen gesetzlichen Vertreter oder nachweisbar zur Entgegennahme bevollmächtigten Dritten.
4.8. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.
4.9. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
4.10. Der Gewinner verpflichtet sich, die Produkte bis zum 30. November 2025 einzubauen und die VELUX Österreich GmbH von dem erfolgten Einbau in Kenntnis zu setzen.
4.11. Der Einbau der Produkte ist nicht im Preis enthalten. Der Gewinner kann jedoch, bis zu 3.000 € (inkl. MwSt.) als Teil des Preises für den Einbau ausgeben, sodass bis zu 7.000 € (inkl. MwSt.) für VELUX Produkte übrigbleiben. Der Gewinner ist für alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Installation verantwortlich.
4.12. Wenn der Gewinner die oben genannten Beträge zur Bezahlung des Einbaus verwenden möchte, muss der Handwerker dem Veranstalter direkt eine Rechnung vorlegen. Der Endbetrag sollte die MwSt. enthalten.
4.13. Der Gewinner ist für den Einbau der gewonnenen Produkte selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist weder berechtigt noch verpflichtet dem Gewinner einen Handwerker zur Installation zu vermitteln.
4.14. Während der Durchführung des Bauprojekts, bleibt der Gewinner mit VELUX über das Bauprojekt in Kontakt, sodass VELUX sicherstellen kann, dass der Zeitrahmen eingehalten wird und den Teilnahmebedingungen entspricht.
4.15. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn.
4.16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, etwaig erforderliche Überprüfungen hinsichtlich der Identität sowie der Post- und/ oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer durchzuführen.
5. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
6. Dokumentation des Bauprojekts; Nutzungsrechte an Foto-/Videoaufnahmen
6.1. Der Gewinner des Gewinnspiels gestattet dem Veranstalter das sich an den Gewinn anschließende Bauprojekt nach Erhalt des Gewinns in Form von Video- und Fotoaufnahmen, sowohl während des Einbaus der Produkte als auch danach, zu dokumentieren.
6.2. Dafür ermöglicht der Gewinner es dem Veranstalter, das Einbauprojekt für 1–2 Werktage nach Absprache zu besuchen und gestattet dem Veranstalter im Rahmen der Besuche Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation des Projektes und ggf. Nutzung der Aufnahmen zu Werbezwecken anzufertigen.
6.3. Für die Dokumentation erteilt der Gewinner der VELUX-Gruppe (die VELUX A/S und alle ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen) seine bzw. ihre unwiderrufliche und zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Zustimmung zur weltweiten kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos und Videos für die Vermarktung der VELUX-Gruppe und ihrer Produkte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und zwar jederzeit in allen Formen und Medien, die die VELUX Gruppe für angemessen oder erforderlich hält. Die VELUX Gruppe hat das Recht, die Fotos und Videos in jedem Kontext und so lange zu verwenden, zu vervielfältigen, anzupassen, zu ändern, auszustellen, zuzuweisen und zu übertragen, wie es die VELUX-Gruppe nach eigenem Ermessen bestimmt. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht in allen Medien und Formaten, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Online- und Internet-Recht, „On demand“-Recht, Nutzung auf Webseiten, in Social-Media-Kanälen usw.), das Druckrecht, das Videorecht, sowie das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung, insbesondere Digitalisierung und elektronischer Bildbearbeitung. VELUX ist berechtigt, die Fotos und Videos auch in bearbeiteter Form, ausschnittsweise oder in Verbindung mit anderen Werken, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen. Die VELUX-Gruppe kann das Recht auch an Vertriebspartner und sonstige Partner der VELUX-Gruppe übertragen.
6.4. Sofern der Gewinner seiner Abbildung auf den Foto- und Videoaufnahmen ausdrücklichen zustimmt und tatsächlich auf den Aufnahmen zu sehen ist, stimmt der Gewinner zu, dass die Aufnahmen von seiner Person wie beschrieben und zu den genannten Zwecken von VELUX verwendet werden. Der Vorname des Gewinners wird in Verbindung mit dem Material des Shootings veröffentlicht.
7. Haftung
7.1. VELUX behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden oder einzelne Teilnehmer davon auszuschliessen, insbesondere wenn technische Gründe seine ordnungsgemässe Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder die Unterbrechung bzw. Beendigung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
7.2. VELUX übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, über die die Registrierung zum Gewinnspiel möglich ist, insbesondere wird keine Haftung für eine eventuelle Überlastung dieser Internet-Seiten übernommen.
7.3. VELUX übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Teilnahme entstandene Schäden. VELUX haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer, Gewinner oder Dritten durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und der Services und für unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten durch Viren, entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht im Falle einer Verletzung von Leib oder Leben.
7.4. VELUX übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der vom Gewinner ausgesuchten Produkte für das Bauprojekt des Gewinners. Auswahl und Einbau der Produkte erfolgen in alleiniger Verantwortung des Gewinners.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VELUX, sowie die Garantiebedingungen von VELUX.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
8.3. Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.