Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VELUX Österreich GmbH für den VELUX Rundum-Service und myVELUX

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") der VELUX Österreich GmbH, Veluxstraße 1, 2120 Wolkersdorf, (nachfolgend: "VELUX", "wir"), gelten für die Nutzung des VELUX Rundum-Services sowie für die Nutzung der Plattform myVELUX. Entgegenstehende AGB finden keine Anwendung, auch wenn VELUX nicht ausdrücklich widerspricht. Genutzt werden können der VELUX Rundum-Service sowie die Plattform myVELUX von Personen, die Verbraucher oder als Unternehmer (§1 UGB, § 1 KSchG) handeln und, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend: "Nutzer").

1. VELUX Rundum-Service

Mit dem Rundum-Service möchte VELUX allen Personen, die einen Dachfenstereinbau planen, auch im Rahmen der Organisation, unterstützen. Innerhalb des Rundum-Services bietet VELUX Nutzern Unterstützung in allen wichtigen Phasen des Dachfensterprojektes, beginnend bei der persönlichen Tageslichtberatung (vor Ort oder virtuell), über die 3D-Visualisierung der Dachfenster sowie der Projektübersicht inklusive einer Kostenindikation, bis hin zur Organisation des Einbaus durch einen Handwerksbetrieb aus der Region des Nutzers, an.

1.1. Tageslichtberatung vor Ort

1.1.1. Die Tageslichtberatung vor Ort umfasst:

a) Begehung der Immobilie

b) Mündliche Beratung vor Ort zu den Themen Tageslichtplanung und -optimierung sowie möglichen VELUX Produktlösungen

c) Bei vorhandenen Dachfenstern: Beurteilung des Ist-Zustandes Ihres Dachfensters

d) Erstellung eines Aufmaßes, soweit für Dachfensterplanung relevant

e) Aufnahme der projektbezogenen Daten vor Ort, die später für die Angebotserstellung durch die VELUX Österreich GmbH relevant sind (Daten rund ums Dach, Zuwegung, Fotos etc.).

f) Erstellung eines Angebots inkl. Produkt- und Installationskosten sowie die Erstellung der Rechnung nach erfolgreicher Installation

g) Weiterleitung der Unterlagen bzw. fachliche Übergabe an einen externen VELUX Experten (Handwerkspartner) in der Region zum Zweck der Vorbereitungen für die Baumaßnahme vor
Ort.

h) Übernahme der gesamten Projektbegleitung und -koordination

1.1.2. Sollte der Kunde bereits mit einem Handwerksbetrieb in Verbindung stehen und keine Übergabe an einen externen VELUX Partner (Handwerkspartner) wünschen, so entfallen alle damit in Verbindung stehenden Leistungen (siehe Ziffer 1.1.1 e, f, g). VELUX wird stattdessen die empfohlenen Produkte inkl. Angabe der unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) dem Kunden als Produktübersicht zur Verfügung stellen.

1.1.3. Eine Nutzung der Tageslichtberatung vor Ort ist nicht möglich, wenn in den Gebäudeteilen (insbes. Dach bzw. Wände), die von dem Projekt betroffen sind, asbesthaltige Materialien verbaut sind.

Nutzer haben VELUX unaufgefordert vor der Durchführung der Tageslichtberatung vor Ort auf einen etwaige Verbau von asbesthaltigen Materialien in diesen Gebäudeteilen hinzuweisen. Erfolgt durch den Nutzer kein Hinweis, wird VELUX davon ausgehen, dass keine asbesthaltigen Materialien verbaut sind.

1.1.4. Damit die den Auftrag ausführenden VELUX-Experten (Handwerkspartner) die eigenen Angebote gegenüber dem Nutzer möglichst detailliert und ohne weitere Besuche/Nachfragen beim Nutzer erstellen können, ist es erforderlich, dass VELUX im Rahmen der Tageslichtberatung vor Ort umfassende Informationen zu den Gegebenheiten dokumentiert. Dies erfasst neben dem Aufmaß und den benötigten Produkten auch - soweit ohne Eingriff in die Bausubstanz und auch im Übrigen möglich, zumutbar und mit den fachlich üblichen Mitteln erkennbar - eine Aufnahme der notwendigen Informationen über den Zustand des Dachs, der betroffenen Wände und die Befahrbarkeit des Grundstückes bzw. der Zuwegung und (je nach zu erwartendem Erfordernis) der Möglichkeit, ein Gerüst, eine Hebebühne oder einen Kran aufzustellen. Eine darüber hinaus gehende Aufnahme und Übermittlung von Informationen schuldet VELUX nicht. VELUX übernimmt daher keine Verantwortung dafür, wenn sich der Aufwand im Angebot des VELUX-Experten als größer herausstellt als er aufgrund der Bestandsaufnahme durch VELUX zu erwarten war.

1.1.5. Sollte das Projekt des Nutzers neben dem Ein- und Ausbau von Fenstern auch weitere Projekteteile beinhalten, beschränken sich die Bestandsaufnahme und die sonstigen Pflichten von VELUX auf den Projektteil des Ein- und Ausbaus der Fenster.

1.1.6. VELUX prüft nicht, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder andere öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung bestehen. Die finale Planung einschließlich der genauen Positionierung der Fenster und die Abklärung, ob öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts (z.B. ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, Vorschriften über Brandschutz oder Fluchtwege eingehalten werden etc.), muss durch den Nutzer und/oder den vom Nutzer beauftragten Handwerker (in der Regel VELUX-Experte) erfolgen. Beides ist nicht Gegenstand der Tageslichtberatung durch VELUX.

1.1.7. Der Preis für die Tageslichtberatung vor Ort beträgt pauschal 99 Euro (inkl. Umsatzsteuer) sofern zwischen dem Nutzer und VELUX nichts anderes vereinbart wird. Die Zahlung erfolgt durch den Nutzer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung von VELUX auf das in der Rechnung angegebene Konto.

1.2. Tageslichtberatung virtuell

1.2.1. Die Tageslichtberatung virtuell umfasst:

a) Virtuelle Begehung der Immobilie über eine Videotelefonie-Plattform (z.B. Microsoft Teams) oder per Telefon

b) Telefonische Beratung zu den Themen Tageslichtplanung und -optimierung sowie möglichen VELUX Produktlösungen

c) Bei vorhandenen Dachfenstern: Beurteilung des Ist-Zustandes anhand der virtuellen Begehung

d) Aufnahme der projektbezogenen Daten virtuell, die später für die Angebotserstellung durch die VELUX Österreich GmbH relevant sind (Daten rund ums Dach, Zuwegung, Fotos etc.)

e) Erstellung von Screenshots nach Vorankündigung zur Dokumentation des Ist-Zustandes

f) Erstellung eines Angebots inkl. Produkt- und Installationskosten sowie die Erstellung der Rechnung nach erfolgreicher Installation

g) Weiterleitung der Unterlagen bzw. fachliche Übergabe an einen externen VELUX Experten (Handwerkspartner) in der Region zum Zweck der Vorbereitungen für die Baumaßnahme vor
Ort.

1.2.2. Sollte der Kunde bereits mit einem Handwerksbetrieb in Verbindung stehen und keine Übergabe an einen externen VELUX Premium Partner (Handwerkspartner) wünschen, so entfallen alle damit in Verbindung stehenden Leistungen (siehe Ziffer 1.2.1 d, f, g). VELUX wird stattdessen die empfohlenen Produkte inkl. Angabe der unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) dem Kunden als Produktübersicht zur Verfügung stellen.

1.2.3. Für die Angebotserstellung im Rahmen der Tageslichtberatung virtuell ist es erforderlich, dass der Nutzer VELUX zusätzlich die folgenden Informationen zur Verfügung stellt:

a) Aufnahmen der Außenansicht des Dachfensters (das gesamte Haus sollte sichtbar sein, von Boden bis zur Dachspitze)

b) Aufnahmen der Innenansicht des Dachfensters (das/die Dachfenster, sowie möglichst viel Fläche des Raumes sollten erkennbar sein)

c) Aufnahme der Innen-Treppe

d) Aufnahme vom Typenschild eines bestehendes Dachfensters (sofern vorhanden)

1.2.4. Sollte das Projekt des Kunden neben dem Ein- und Ausbau von Fenstern auch weitere Projekteteile beinhalten, beschränken sich die Bestandsaufnahme und die sonstigen Pflichten von VELUX auf den Projektteil des Ein- und Ausbaus der Fenster.

1.2.5. VELUX prüft nicht, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder andere öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung bestehen. Die finale Planung einschließlich der genauen Positionierung der Fenster und die Abklärung, ob öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts (z.B. ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, Vorschriften über Brandschutz oder Fluchtwege eingehalten werden etc.), muss durch den Nutzer erfolgen. Beides ist nicht Gegenstand der Tageslichtberatung durch VELUX.

1.2.6. Die virtuelle Tageslichtberatung ist kostenlos.

1.3. Tageslichtvisualisierungen

1.3.1. Sowohl im Rahmen der Tageslichtberatung vor Ort als auch im Rahmen der Tageslichtberatung virtuell, erstellt VELUX in der Regel auf Basis von Fotoaufnahmen der Räume, in denen das Projekt realisiert werden soll, Tageslichtvisualisierungen.

1.3.2. Die Erstellung der Tageslichtvisualisierungen dienen dem Zweck dem Nutzer einen Eindruck darüber zu vermitteln, wie sich die geplanten Maßnahmen positiv auf die Lichtsituation der Räume der Nutzer auswirken können und sollen dem Nutzer einen realitätsnahen Eindruck zur Projektrealisierung vermitteln. Bei den Tageslichtvisualisierung handelt es sich um grafische Nachstellungen der Wohnräume und keine echten Fotos.

1.3.3. VELUX weist ausdrücklich darauf hin, dass die Visualisierung nur einen Eindruck der vorgeschlagenen Lichtlösungen vermittelt, jedoch keine Planungsgrundlage darstellt. Sie dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht so zu verstehen, dass eine diesen Grafiken exakt entsprechende Umsetzung des Projekts zulässig wäre.

1.3.4. Sofern die Visualisierungen auf Basis von Fotoaufnahmen erstellt werden, die der Nutzer VELUX zur Verfügung gestellt hat, räumt der Nutzer VELUX das einfache, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Fotos und Visualisierungen umfassend zu nutzen. Die Rechteinräumung umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Online- und Internet-Recht, "on demand"-Recht, Nutzung in Social Media-Kanälen usw.), das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung, das Werberecht sowie das Recht, die Fotos und Visualisierungen zu Werbe- und/oder Referenzzwecken, insbesondere in Werbematerialien oder auf Webseiten, zu nutzen. VELUX ist auch berechtigt, die Fotos und Visualisierungen zu diesen Zwecken in bearbeiteter Form, ausschnittsweise oder in Verbindung mit anderen Werken, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen. Der Nutzer garantiert über sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte verfügen zu können und von etwaig abgebildeten Personen, die erforderlichen persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen eingeholt zu haben.

1.3.5. Der Nutzer versichert, dass die Fotoaufnahmen keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken, Lizenzen, Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht u.a.) verletzen und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen. Der Nutzer gewährleistet, dass mit dem Material keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen Inhalte und/oder sonstige Inhalte, die das Persönlichkeitsrecht erheblich herabsetzen, transportiert werden.

1.3.6. Der Nutzer stellt VELUX von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer unzulässigen Nutzung des Materials gegen VELUX geltend gemacht werden, frei; hierzu zählen insbesondere auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Ihm bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der Nutzer VELUX unverzüglich mitzuteilen.

1.3.7. Der Nutzer verzichtet auf die Geltendmachung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft an den Visualisierungen. Sollte der Nutzer diesen Verzicht widerrufen, besteht eine Verpflichtung von VELUX zur Nennung des Nutzers als Urheber nur dann, wenn dies für die konkrete Nutzung der Fotos branchenüblich ist. Über die Branchenüblichkeit hinaus wird der Nutzer die Nennung nicht verlangen. Insbesondere erkennt der Nutzer an, dass eine Verpflichtung zur Urhebernennung nicht besteht, sofern hierdurch die wirtschaftliche Verwertung der Fotos beeinträchtigt wird.

1.3.8. Der Nutzer kann die fertiggestellte Visualisierung in myVELUX einsehen (siehe Ziffer 3).

2. Auftragsausführung

2.1. Nach abgeschlossener Tageslichtberatung erhält der Nutzer ein separates Angebot zur Ausführung der notwendigen Arbeiten von VELUX.

2.2. Sofern der Nutzer das Angebot in myVELUX akzeptiert, sendet VELUX dem Nutzer einen entsprechenden Bauvertrag zu. Dieser kommt durch Unterschrift des Nutzers mit VELUX zustande.

3. myVELUX

3.1. Um dem Nutzer jederzeit Zugriff auf Informationen zu seinem Projekt zu ermöglichen, erhalten Nutzer des Rundum-Services bei dessen Beauftragung Zugriff auf die Plattform myVELUX.

3.2. myVELUX ist eine Plattform, die es den Nutzenden ermöglicht, jederzeit auf relevante Informationen zu ihren Projekten zuzugreifen. Hierzu zählen unter anderem der Status der Anfragen, Produktinformationen, Beratungsergebnisse und, nach Übergabe des Projekts an den VELUXExperten, auch die entsprechenden Informationen zum VELUX-Experten. Darüber hinaus können auch Projekte außerhalb der Tageslichtberatung über myVELUX verfolgt werden, beispielsweise Anfragen, die im Rahmen der Handwerkersuche oder in den VELUX-Konfiguratoren gestellt wurden. Nach dem finalen Einbau durch den VELUX-Experten können die installierten Produkte in myVELUX registriert werden, um eine fortlaufende Dokumentation und Verwaltung für die Nutzenden zu gewährleisten.

3.3. Der Zugang zu und die Nutzung von myVELUX sind für den kostenfrei. Der Zugang zur Plattform wird dem Nutzer zu einem festgelegten Zeitpunkt, in der Regel nach der Terminierung der Beratung, gewährt und bleibt für die Dauer des Projekts sowie darüber hinaus bestehen, um die langfristige Verwaltung und Registrierung der Produkte zu ermöglichen.

3.4. Der Zugang zu myVELUX ist ausschließlich dem jeweiligen Nutzer vorbehalten. Weder VELUX noch die VELUX-Experten haben die Möglichkeit, auf den geschützten myVELUX-Bereich des Nutzers zuzugreifen oder sich als Nutzer anzumelden. Der Nutzer erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt, in der Regel nach der Terminierung der Beratung, einen Link, mit dem die Zugangsdaten eigenständig festgelegt werden können. VELUX empfiehlt aus Sicherheitsgründen die Verwendung eines sicheren Passworts. Der Zugang zu myVELUX ist zeitlich unbeschränkt und läuft nicht ab, sodass die Nutzenden langfristig auf ihre Projektdaten zugreifen können.

3.5. Im Rahmen der Nutzung von myVELUX erfolgt der Austausch aller zentralen projektbezogenen Informationen, inklusive in Bezug auf die Angebotserstellung und den finalen Bauvertrag, ausschließlich über die Plattform. Ein Versand dieser Dateien per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel ist ausgeschlossen. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, die auf myVELUX bereitgestellten Dateien einzusehen und gegebenenfalls herunterzuladen.

3.6. Hat sich ein Nutzer für die Tageslichtberatung virtuell entschieden, kann er die für die Tageslichtvisualisierung erforderlichen Fotos in myVELUX hochladen.

3.7. Der Nutzer hat bis zur Annahme des Angebots, die Möglichkeit, die Anfrage über myVELUX zu stornieren. Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen innerhalb der Plattform erfolgen.

3.8. Nutzer haben das Recht, ihr Konto auf myVELUX jederzeit löschen zu lassen. Hierzu ist eine E-Mail an zuhause@velux.com zu senden, in der die Löschung des Kontos beantragt wird.

4. Datenschutz

4.1. Sofern VELUX im Rahmen des VEUX Rundum-Services und myVELUX personenbezogene Daten der Nutzer verarbeitet, geschieht dies ausschließlich unter Einhaltung gesetzlicher und rechtlicher Anforderungen. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung von VELUX entnommen werden.

4.2. VELUX ist es gestattet Ihnen per E-Mail Werbung für eigene, ähnliche Angebote zuzusenden, sofern Sie die Zusendung nicht von vornherein durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E -Commerce-Gesetz genannte Liste ("ECG-Liste"), abgelehnt haben. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit, z.B. durch Anklicken des Abmeldebuttons in den erhaltenen E-Mails oder über die E-Mail-Adresse team@velux.com widersprechen.

5. Kontaktaufnahme durch VELUX im Verlauf des Projektes & Feedback

5.1. Im Verlauf des Projekts kontaktiert VELUX die Nutzer von Zeit zu Zeit, telefonisch oder per E-Mail.

5.2. Die Kontaktaufnahme hat den Zweck die Qualität der eigenen Services sowie der Leistungen der Handwerkspartner zu gewährleisten und dient der Kundenzufriedenheit. In diesem Kontext kontaktiert VELUX Nutzer maximal 5 mal nach der ersten Kontaktaufnahme zum Projekt.

6. Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt belehren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

VELUX Österreich GmbH
Veluxstraße 1
2120 Wolkersdorf
Tel.: +43 (0) 2245 / 3235-200
E-Mail: zuhause@velux.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dessen Verwendung jedoch nicht verpflichtend ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten